SPIELTAG

Die SGO ist für den ersten Spieltag in der Kreisliga soest gut aufgestellt und hat in Bezug auf die Coronabestimmungen entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Football



Organisations- und Hygienekonzept:

Das nachfolgende Organisations- und Hygienekonzept soll verdeutlichen, dass eine Fußballspiel mit bis zu 300 Zuschauern sowie 30 Spielern, Schiedsrichtern und Trainern im städtischen bzw. öffentlichen Raum unter Wahrung der seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie beschlossenen Kontaktbeschränkungen sowie der aktuell geltenden Hygieneschutzregeln verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann.

Eine Nachverfolgung sämtlicher Kontakte von Spieler und Zuschauer als auch für in die Organisation eingebundene Personen (Helfende, Dienstleister) ist gewährleistet. Die Veranstaltungsbereiche auf der Sportanlage der SGO teilen sich in spezifische Bereiche nur für Teilnehmende, Helfende sowie weitere in die Organisation eingebundene Personen auf. Dabei ist davon auszugehen, dass die Zuschauer als auch die Sportler über ein überdurchschnittlich ausgeprägtes Maß an Verantwortungs- und Gesundheitsbewusstsein für sich und andere verfügen und somit die vom Veranstalter auferlegten Hygieneregeln diszipliniert einhalten und umsetzen. Das Konzept folgt zudem den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen

Das nachfolgende Organisations- und Hygieneschutzkonzept basiert auf folgenden Grundsätzen:

1. Alle an der Veranstaltung Beteiligten (Teilnehmende, Helfende, Medien) verpflichten sich im Interesse des Fußballsports und gegenüber der gesamten Bevölkerung, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Organisations- und Hygienekonzept zu halten und die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.
2. Nur   wer   vollständig   gesund   ist,   keine   Vorerkrankungen   oder   Krankheits-/ Covid-19-Symptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veranstaltung teilnehmen.
3. Die Hygiene- sowie Abstandsregeln müssen gemäß den Vorgaben der Bund- Länder-Konferenz vom 26. Mai von allen an der Veranstaltung Beteiligten sowie Zuschauenden eingehalten werden.  Bei Ankunft und Verlassen des Geländes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, da es im Ein- und Ausgangsbereich zu enger zu gehen kann. Das Sportgelände ist unmittelbar nach Ende des Spiels zu verlassen.
Beim Betreten des Vereinsheimes oder der öffentlichen Toiletten besteht ebenfalls eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasenschutzes.
4. Das Aufwärmen auf dem Spielfeld ist erst gestattet, wenn alle vorherigen Spieler/-innen das Feld verlassen haben. Das Betreten des Feldes ist nur Personen gestattet, die unmittelbar am Spiel beteiligt sind. Den Anweisungen der Organisation (Trainer/-innen und Vereinsmitarbeiter/-innen ist Folge zu leisten.
5. Die vorgegebene Personenanzahl auf dem Spielfeld, in der Coachingzone als auch den eingerichteten Zuschauerzonen muss eingehalten werden. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen zu jeder Zeit gewährleistet ist.
6. Die Benutzung der Umkleiden und Kabinen ist gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass in den Umkleiden Mund-Nasenschutzmasken zu tragen sind. Duschen können nur in Kleingruppen benutzt werden. Auch hier ist auf den Mindestabstand zu achten.
7. Alle Teilnehmenden, Zuschauer sowie alle weiteren in die Organisation der Veranstaltung eingebundenen Personen werden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten namentlich und mit Kontaktdaten registriert. Dies gilt auch für Medienvertreter.
8. Kommunikation / Information. Der Veranstalter informiert im Vorwege der Veranstaltung umfänglich über digitale Kanäle (Website, Social Media). Die Spieler, Vereinsvertreter, Helfenden sowie weitere in die Organisation eingebundene oder mit der Veranstaltung assoziierte Personen erhalten im Vorwege umfangreiche Informationen zu den bei der Veranstaltung geltenden Hygienebedingungen.
9. Das Vereinsheim ist im Hinblick auf die Nutzung der sanitären Anlagen den Zuschauern geöffnet. Ein „Kiosk-Verkauf“ vor Ort für Getränke ist gewährleistet seitens der SG Oberense gewährleistet.
10. Personen, die sich offensichtlich nicht an die vorgegebenen Regelungen halten, dürfen der Anlage verwiesen werden.

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